Tankzubehör und Tanktechnik für Heizöl- und Dieseltanks
Grenzwertgeber, Ölfilter, Auffangwannen, Abgabetechnik und Ölbindemittel – mit Beratung zu Ihren Prüfpflichten nach AwSV und Vermittlung an zugelassene Fachbetriebe.
Grenzwertgeber, Ölfilter, Auffangwannen, Abgabetechnik und Ölbindemittel – mit Beratung zu Ihren Prüfpflichten nach AwSV und Vermittlung an zugelassene Fachbetriebe.

Lieferzeit
1–3 Werktage
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Ein Heizöltank ist über Jahrzehnte im Einsatz – und in dieser Zeit altern nicht nur der Behälter selbst, sondern auch die Sicherheitseinrichtungen daran. Wir liefern das Zubehör, das für den sicheren Betrieb erforderlich ist, und beraten Sie zu den Pflichten, die als Betreiber auf Sie zukommen.
Unsere Fahrer sehen täglich Heizungskeller und Hoftankanlagen am Niederrhein. Fällt bei der Befüllung etwas auf – ein alter Grenzwertgeber, ein verschmutzter Auffangraum, ein Filter am Ende seiner Standzeit –, sprechen wir Sie darauf an. Nicht, um Ihnen etwas zu verkaufen, sondern damit Sie Bescheid wissen, bevor daraus ein Problem wird.
Grenzwertgeber (Überfüllsicherung), Antiheberventile, Leckanzeigegeräte für doppelwandige Behälter sowie Füllstandsanzeigen und Peilstäbe.
Ölfilter und Filterelemente, Entlüftungsarmaturen, Schläuche, Kupplungen und Absperrarmaturen.
Auffangwannen, Tankschutzmatten, Ölbindemittel und Notfallsets für den Fall einer Leckage.
Hand- und Elektropumpen, Zapfanlagen, Zählwerke sowie Kanister und Umfüllhilfen.
Mobile und stationäre Tanks für Diesel und Heizöl, auch in ADR-Ausführung für den Einsatz auf Baustellen.
Ersatzteile und Sicherheitstechnik für den Heizöltank
Hoftankanlagen, Abgabetechnik und Auffangwannen
mobile Tanks und Betankungstechnik für die Baustelle
Betriebstankstellen und Lageranlagen
Zubehör für mehrere Liegenschaften
Wir liefern im Radius von bis zu 100 km rund um Viersen
Datenschutz-Hinweis:
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Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt bundesweit die AwSV. Sie regelt unter anderem, welche Anlagen in welchen Abständen durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind.
Wovon die Prüfpflicht abhängt
Maßgeblich sind das Volumen Ihrer Anlage, die Bauart (oberirdisch oder erdgedeckt, ein- oder doppelwandig) sowie die Lage – in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten gelten deutlich strengere Anforderungen. Erdgedeckte Behälter unterliegen grundsätzlich der Prüfpflicht. Prüfpflichtige Anlagen werden in der Regel alle fünf Jahre wiederkehrend geprüft.
Welche Fristen konkret für Sie gelten, hängt von diesen Faktoren ab. Verbindliche Auskunft erteilt die untere Wasserbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Gerne helfen wir Ihnen bei der Einordnung und vermitteln Ihnen einen Sachverständigen.
Der Grenzwertgeber
Er ist die wichtigste Sicherheitseinrichtung beim Befüllen: Erreicht der Füllstand die zulässige Marke, schaltet er die Pumpe unseres Tankwagens ab. Damit das funktioniert, muss er vor der Befüllung angeschlossen werden – das prüft unser Fahrer bei jeder Lieferung.
Bei sehr alten Grenzwertgebern, insbesondere solchen mit Einbau vor 1985, besteht eine jährliche Funktionsprüfpflicht. In vielen Fällen ist der Austausch die einfachere und günstigere Lösung als die wiederkehrende Prüfung.
Was Sie selbst regelmäßig kontrollieren sollten
Prüfen Sie den Tankraum auf Ölgeruch, Feuchtigkeit und Verfärbungen. Der Auffangraum muss trocken und rissfrei sein, die Entlüftungsleitung frei. Bei doppelwandigen Behältern gehört ein Blick auf die Leckanzeige dazu. Eine unerklärliche Abnahme des Füllstands ist immer ein Anlass, einen Fachbetrieb hinzuzuziehen.
Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen der Fachbetriebspflicht nach AwSV. Wir sagen Ihnen offen, wo unsere Leistung endet.
Bei uns
Beratung zu Zubehör und Prüfpflichten, Lieferung von Tankzubehör, Hinweise auf auffällige Zustände bei der Befüllung.
Über unser Netzwerk
Montage und Instandsetzung, Tankreinigung, Stilllegung sowie die Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen. Wir stellen den Kontakt zu Fachbetrieben und Sachverständigen in der Region her.
Ich bin gerne persönlich für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage!
J.Ziemes Mineralölhandel GmbH
Franziskusstrasse 17
41749 Viersen
Tel. 02162-7198
Fax. 02162-814110
Mail info@jziemes.de
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ist Ihr Anliegen nicht dabei, beraten wir Sie gerne telefonisch.
Lüften Sie den Raum, vermeiden Sie offenes Feuer und schalten Sie die Heizung ab. Rufen Sie uns oder direkt einen Fachbetrieb an. Bei Austritt größerer Mengen oder bei Verdacht auf eine Belastung von Boden oder Gewässer informieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr.
Die Tankreinigung führen wir nicht selbst durch, vermitteln Ihnen aber einen zugelassenen Fachbetrieb aus der Region.
Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen der Fachbetriebspflicht nach AwSV. Einfache Tätigkeiten wie der Wechsel eines Ölfilters sind davon in der Regel nicht erfasst, sicherheitsrelevante Einbauten dagegen schon. Im Zweifel empfehlen wir, einen Fachbetrieb hinzuzuziehen – wir vermitteln Ihnen gerne einen.
Dort gelten strengere Anforderungen an Bauart, Auffangvolumen und Prüfintervalle. Teile des Niederrheins liegen in ausgewiesenen Schutzgebieten. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrer Kommune.
Einwandige Behälter benötigen einen dichten Auffangraum, der austretendes Öl sicher zurückhält. Doppelwandige Behälter mit Leckanzeige sowie bestimmte Batterietanks sind hiervon in der Regel ausgenommen. Welche Anforderung für Ihre Anlage gilt, klären wir gerne mit Ihnen.
In der Regel im Zuge der jährlichen Heizungswartung. Ein verschmutzter Filter führt zu Störungen am Brenner und zu unnötigem Verschleiß. Bei älteren Tanks oder nach Auffälligkeiten kann ein häufigerer Wechsel sinnvoll sein.
Ohne angeschlossenen Grenzwertgeber ist die Abschalteinrichtung unseres Tankwagens wirkungslos – eine Überfüllung ließe sich nicht zuverlässig verhindern. Aus Gründen des Gewässerschutzes befüllen wir in diesem Fall nicht.
Der Grenzwertgeber ist die Überfüllsicherung Ihres Tanks. Er schaltet beim Befüllen die Pumpe des Tankwagens ab, sobald der zulässige Füllstand erreicht ist. Bei Geräten mit Einbau vor 1985 ist eine jährliche Funktionsprüfung vorgeschrieben; häufig ist ein Austausch die wirtschaftlichere Lösung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie dazu.
Das hängt von Volumen, Bauart und Standort Ihrer Anlage ab. Erdgedeckte Behälter sind grundsätzlich prüfpflichtig, in Wasserschutzgebieten gelten verschärfte Anforderungen. Prüfpflichtige Anlagen werden in der Regel alle fünf Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft. Verbindliche Auskunft für Ihren Fall erteilt die untere Wasserbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises – gerne helfen wir Ihnen bei der Einordnung.
Praktisches Wissen aus über 70 Jahren Erfahrung